eANV

Ihre Dokumentations-Pflicht in der Übersicht

eANV ist die Abkürzung für „elektronisches Abfallnachweisverfahren “. Damit wird die  Entsorgung gefährlicher Abfälle dokumentiert und kontrolliert. Die bislang in Papierform erstellten und mit eigenhändiger Unterschrift versehenden Nachweisdokumente müssen seit dem 1. April 2010 digital aufbereitet und allen am Entsorgungsvorgang Beteiligten übermittelt werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die bisherige Unterschrift.

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Wir übernehmen für unsere Kunden nach wie vor die Belegerstellung. Zur Unterstützung Ihrer  Dokumentations-Pflicht arbeiten wir mit einer darauf abgestimmten Online-Software.

Wenn Sie entsprechende Aufträge haben, loggen Sie sich – nach erstmalig erfolgter Registrierung – über das eANV-Fenster in den Anmeldebereich der Online-Software.

 

Haben Sie dazu weitere Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an:

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